Die katholische Kirche feiert sieben Sakramente:
Bei der Anmeldung zur Taufe bitte mitbringen:
Täufling:
- Geburtsurkunde
Eltern:
- (aktuelle) Taufscheine von beiden Eltern, falls nicht im Pfarrverband Ardagger getauft.
- kirchlicher Trauungsschein bzw. Heiratsurkunde (bei standesamtlicher Trauung)
Pate:
- (aktueller) Taufschein falls nicht im Pfarrverband getauft
- kirchlicher Trauungsschein (wenn verheiratet)
Sie können Taufpate sein, wenn Sie
- der kath. Kirche angehören und nicht ausgetreten sind
- gefirmt sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
Falls Ihr Kind in der 7. Schulstufe gefirmt werden möchte und nicht in die Neue Mittelschule in Ardagger geht
und bis Mitte November keine Einladung zur Firmvorbereitung erhalten hat, erkundigen Sie sich bitte
bei PAss. Andrea Mühlberghuber (+43 7479 6500, +43 676 8266 330 20).
Die Anmeldung zur Firmvorbereitung ist am 24. November 2024 nach dem Gottesdienst in allen vier Pfarren.
Weitere Informationen zum Ablauf der Firmvorbereitung erfährst du bei der Anmeldung.
Elternbrief 2023/24
Anmeldeformular 2023/24
Wesentliche Voraussetzung für das Sakrament der Firmung ist die persönliche innere Bereitschaft, sich auf diesen Weg einzulassen. Diese Bereitschaft zeigt sich:
- In der Teilnahme an der pfarrlichen Firmvorbereitung:
- Firmstunden
- Teilnahme an Aktionen der Pfarre (z.B. Sternsingen, Pfarrkaffee, Suppensonntag)
- Gestaltung von Kreuzwegandacht, Maiandacht und Gottesdienst (Vorstellung)
- In der Teilnahme am Religionsunterricht
- In der Mitfeier der sonntäglichen Gottesdienste (wenigstens die großen Feste im Kirchenjahr)
Sie können Firmpate sein, wenn Sie
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- der kath. Kirche angehören und nicht ausgetreten sind
- gefirmt sind
Weitere Informationen zum Patenamt
Die nächste Pfarrfirmung für alle 4 Pfarren wird voraussichtlich am 7. Juni 2025 um 9:00 Uhr in Stephanshart mit Mag. Gerhard Reitzinger sein.
Bei Fragen zur Firmung wenden Sie sich bitte an Frau Andrea Mühlberghuber +43 7479 6500, +43 676 8266 330 20,
pv-ardagger@dsp.at
Bei der Anmeldung zur Trauung bitte mitbringen:
Bräutigam:
- Geburtsurkunde
- Aktueller Taufschein (nur wenn Sie nicht im Pfarrverband getauft wurden)
- Heiratsurkunde (Standesamtliche Trauung)
- Ehekursbestätigung
Braut:
- Geburtsurkunde
- Aktueller Taufschein (nur wenn Sie nicht im Pfarrverband Ardagger getauft wurden)
- Heiratsurkunde (Standesamtliche Trauung)
- Ehekursbestätigung
Wenn Sie Kinder haben:
- Taufscheine und Geburtsurkunden der Kinder
Ihren biblischen Ursprung hat die Krankensalbung im Jakobusbrief:
"Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten [Priester] der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben." (Jak 5,14-15)
Das Sakrament der Krankensalbung kann jedem/r Gläubigen gespendet werden, der/die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Damit hat die Krankensalbung nichts mehr mit der sogenannten „Letzten Ölung" zu tun, die lange Zeit als letzte Stärkung ausschließlich im Angesicht des Todes verstanden wurde.
DIE FEIER
Der Priester salbt Stirn und Hände des Kranken mit heiligem Öl. Dabei spricht er folgende Worte:
"Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen; er stehe dir bei in der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von deinen Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen."
In Krankenhäusern gibt es meist Spitalseelsorger, die den PatientInnen das Sakrament vor Ort spenden können - fragen Sie in diesem Fall das Pflegepersonal nach der zuständigen Kontaktperson.